Die Stimme zukünftiger Generationen

Installation 2024 | UV Tinte, UV Lichtlampe, Haken | Größe variabel

An der Wand hängt eine Taschenlampe, ansonsten wirkt diese leer. Mit nur unter UV-Licht sichtbarer Tinte ist der Artikel 20a direkt auf die Wand geschrieben. Lesbar ist dieser nur unter Zuhilfenahme der UV-Taschenlampe. Da zukünftige Generationen ihre Anliegen nicht selbst äußern können, werden sie durch den Artikel 20a im Grundgesetz vertreten. Dieser Artikel wurde lange Zeit wenig beachtet. Aktuell wird auf dessen Grundlage die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eingefordert und es gibt erste Urteile sowie Diskussionen darüber, ob der Natur oder auch einem einzelnen Fluss eigene Grundrechte zustehen. Einen Artikel mit dem Recht auf Wirtschaftswachstum konnte ich im Grundgesetz nicht finden.

 

 

 

 

 

Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Ausgestellt

2026 double your attention, Landesmusikakademie Niedersachsen, Wolfenbüttel 

 

2024 IDEE, Kunstverein Braunschweig – Einzelausstellung zum IDEE-Stipendium 

 


Hintergrund & Recherche

Rechtliche Grundlage: Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) verpflichtet den Staat seit 1994 zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere, explizit auch „in Verantwortung für die künftigen Generationen“ (Deutscher Bundestag, Art. 20a GG).

 

Juristischer Meilenstein: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Klimaschutz-Urteil). Das Gericht erklärte das damalige Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig, da es die Freiheitsrechte ungeborener, zukünftiger Generationen unumkehrbar einschränkt (BVerfG, Az. 1 BvR 2656/18).

 

Diskurskontext: Die aktuelle Debatte über „Rechte der Natur“ (Ökozentrismus) untersucht, ob Ökosysteme wie Flüsse oder Wälder eigene, einklagbare Grundrechte erhalten sollten, um sie unabhängig von menschlichen Nutzungsinteressen zu schützen (Bundeszentrale für politische Bildung, 2024).